Hartz-IV kommt vor das Bundesverfassungsgericht 

Die Hartz-IV-Regelsätze sind nicht ausreichend, um das soziokulturelle Existenzminimum der Arbeitslosen zu sichern. Zu diesem Schluss kam das Landessozialgericht Hessen und legte daher die entsprechenden Passagen des Sozialgesetzbuchs II dem Bundesverfassungsgericht vor. Das berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung".

Die pauschalen, zu niedrigen Regelsätze für bedürftige Arbeitslose und ihre Kinder verstoßen nach Ansicht der Darmstädter Richter gegen die Menschenwürde der Arbeitslosen, gegen den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, gegen das Schutzgebot für Ehe und Familie sowie gegen das Rechts- und Sozialstaatsprinzip.

Anlass für das Verfahren war die Klage einer dreiköpfigen Familie - Vater, Mutter und eine 14 Jahre alte Tochter. Die Familie forderte nachträglich eine monatliche Aufstockung um 355 Euro, da sich vor allem die Tochter kaum Hefte, Schuhe oder Klassenfahrten leisten konnte.

Schon mehrere Arbeitslose versuchten erfolglos, die Regelsätze des Sozialgesetzbuchs II gerichtlich auszuhebeln. Den Regelsatz für Erwachsene billigte das Bundessozialgericht im Jahr 2006; ein Urteil über die monatliche Summe für Kinder steht Mitte November 2008 an.

Auch das Bundesverfassungsgericht hat die Regelsätze nicht in Frage gestellt.

Bisher galt als Argument, dass Arbeitslose beweisen müssten, dass sie mehr Geld brauchen als ihnen der Staat geben wollte. Erst dann würden die Hartz-IV-Regelsätze genauer untersucht. Die klagende Familie dagegen listete detailliert ihren finanziellen Bedarf pro Monat auf.

Untermauert wurde die gerichtliche Entscheidung durch mehrere Gutachter, die die Berechnungsmethoden des Gesetzgebers kritisierten. Gegenwärtig werde der Bedarf der Arbeitslosen anhand von Daten über Ein-Personen-Haushalte berechnet. Berücksichtigt würde in dieser Berechnung weder der Bildungsbedarf von Kindern noch zwischen verschiedenen Altersstufen differenziert.

"Das Bundesverfassungsgericht fordert einen Schutz des Existenzminimums ohne wenn und aber", sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Borchert bei Bekanntgabe des Beschlusses. Doch der Gesetzgeber habe die Regelsätze so begrenzt, dass allenfalls das "nackte Überleben" gewährleistet sei.

(Az. L 6 AS 336/07).

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